Seit 9 Jahren ist in Deutschland eine EU-Richtlinie in Kraft, die sich an die Hersteller von Babynahrung richtet. Seitdem müssen sich die Inhaltsstoffe von Produkten, die für Babynahrung geeignet seien wollen in klaren vorgegebenen Grenzwerten bewegen. Diese Grenzwerte können über die naturbelassene Nahrung aber oft nicht erreicht werden. Die Folge davon ist, das Babynahrung seitdem immer mehr mit Vitaminen angereichert werden muss – leider auch im BIO-Bereich.
Die Zeitschrift Öko-Test berichtete 1998:

Die EU hat ihre eigenen Ansichten zu gesunder Ernährung.
Die Vorschrift paßt zum Trend: Von Natur aus gesunde Lebensmittel sollen durch Zusätze noch »gesünder« gemacht werden. Industriellen Fertigprodukten und Süßigkeiten wird mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen ein gesundes Image verpaßt. Neu an der Beikostrichtlinie ist aber, daß der Verbraucher keine Wahl mehr hat: Die »Verbesserungen« werden ihm einfach vorgeschrieben. Für die großen Hersteller wie Nestlé ist die neue Richtlinie kein Problem. Sie haben viele ihrer Säfte auch bisher schon vitaminisiert. Kleinere Hersteller, insbesondere auch aus dem Naturkostbereich, verfolgen eine andere Philosophie: Sie wollen Produkte anbieten, die möglichst naturbelassen sind. Auch die Demeter−Richtlinien lassen synthetische Zusätze nicht zu. Diese Hersteller könnten die Säfte zwar weiterhin naturbelassen verkaufen − aber nur, wenn sie sie nicht mehr als Beikost kennzeichnen. ( Öko-Test – 8.6.98 )
Seit der Einführung vor 9 Jahren hat sich nicht viel verändert. Die EU-Richtlinie ist Alltag geworden und wird von der Bevölkerung nicht beachtet. Viele Mütter und Väter wissen nicht, was sie ihrem Kind da geben. Wäre die Richtlinie mit Sorgfalt erarbeitet worden, könnte man höchstens von Bevormundung sprechen. Aber die Grenzwerte stammen nicht aus objektiven wissenschaftlichen Forschungen. Denn bereits im Vorfeld der Zulassung konnte das zuständige Gesundheitsministerium davon überzeugt werden, das es sich bei den Werten um “fachliche Fehler” handelt. Trotz dieser Fehlwerte und dem gerichtlichen Vorgehen einiger Hersteller wurden die Richtlinien zum 1. Juni 1999 in Deutschland bindendes Recht. Das diese Richtlinien überhaupt zustande kommen konnten, lag laut Klaus Wagener vom BNN hauptsächlich an der Lobbyarbeit einer Firma: dem Chemiekonzern Hoffmann-La Roche, dem weltweit führenden Hersteller von synthetischem Vitamin B1 und C.
Gegen die Wirklichkeit
Der Grund für das “Engagement” des Konzerns ist einfach: In der Zeit vor der Zulassung der Beikostverordnung kamen unterschiedliche Studien zu dem Ergebnis, das beispielsweise eine Überdosierung an Vitamin C die Zusammensetzung des Erbgutmoleküls verändert oder Beta-Carotin erheblich das Krebsrisiko bei Rauchern steigert. Der Grundton der wissenschaftlichen Erkenntniss war damals deutlich: Ein Zuviel an synthetischen Vitaminen und Vitaminpräparaten ruft Schäden im menschlichen Organismus hervor. Ferner erkannte man die Bedeutung der inneren Ausgewogenheit der Inhaltsstoffe in natürlichen Lebensmitteln. Deren komplexer Aufbau lasse demnach nur ansatzweise Rückschlüsse auf die jeweilige Wirkung der Stoffe zu. So hieß es damals in der Zeitung “Die Woche”:
“´Es wird sehr viel spekuliert. Wir haben gewisse Konventionen, die sagen: Das ist der Tagesbedarf. Aber harte wissenschaftliche Fakten haben wir nicht.´ (Pharmakologe Christian Steffen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Anmerkung) Einig sind sich Ernährungsexperten nur darüber, dass die etwa 5000 bis 10 000 bekannten Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln so komplex zusammenwirken, dass kein noch so raffiniertes Multivitaminpräparat ähnliche Effekte erzielen kann.” (Die Woche – 1.4.99)
Für ein Konzern, der künstliche Vitamine herstellt ist diese Erkenntnis natürlich unangenehm. Nicht nur die Qualität der einzelnen Vitaminpräparate sondern gleich die ganze Idee dahinter war plötzlich drauf und dran, widerlegt zu werden. Da ist es natürlich sinnvoll die Diskussion zu ignorieren und gesetzliche Vorschriften zu nutzen um den Absatzmarkt zu sichern.
Die Studien berichteten durchweg von einem Moment, indem die Auswirkung der Einzelstoffe umkippt und sich in ihr Gegenteil verkehrt. Vitaminen kann somit zwar ein gewisser Wirkensbereich zugeordnet werden, nicht aber die tatsächliche Wirkenserscheinung. Was heißt das?
Vitamin D – Man kann ja nie wissen…¹
Es wird Eltern üblicherweise empfohlen, den Knochenaufbau ihres Säuglings unter Zugabe von Vitamin D zu unterstützen, um auf diese Weise prophylaktisch² gegen die Krankheit Rachitis vorzugehen. Nun hat Vitamin D die Fähigkeit, das Kalzium aus dem Darm ins Blut übergehen zu lassen, was als positiver Effekt beabsichtigt ist. Ab einem gewissen Punkt der künstlichen Dosierung kippt dieser Effekt jedoch um. Kalzium wird dann – genau umgekehrt – von den Knochen in den Körper geleitet und dort abgelagert, was unterschiedliche Krankheiten zur Folge haben kann. Dieser Effekt kann durch natürliche Gabe von Vitamin D (Fisch, Eier, Milchprodukte und nicht zu vergessen: Sonneneinwirkung) nicht erreicht werden. Aus dem natürlichen Zusammenhang genommen macht ein Stoff einfach nur eines: er wirkt. Und zwar blind auf die ihm entsprechende Weise. Einer natürlichen Begrenzung ist er dabei nicht mehr ausgesetzt – und da liegt die Gefahr.
Die Isolationsmethode der Vitaminpräparate macht auf eine wichtige Idee der Natur aufmerksam: In isolierter Form ist ein Stoff uneingeschränkt wirksam. Diese Wirksamkeit wird aber nur in der Regulation eines Gesamtzusammenhangs zum Positiven geführt. Ansonsten entstehen unnatürliche und gefährliche Einseitigkeiten. Naturbelassene Lebensmittel bringen mehr mit, als nur die messbaren Inhaltsstoffe.
Wer das nächste Mal zu einer leckeren Flasche Multivitaminsaft greift sollte sich bewusst sein: Die Tagesdosis ist keine zu übertreffende Highscore – sie ist eine Grenze.
¹ Wer sich über Vitamin D im Internet kundig machen will wird mit Plädoyers für die Verabreichung zugetextet. Eine neutrale objektive Information lässt sich schwer finden. Damit tut es Vitamin D den anderen Medikament-Behandlungen an Kindern zu prophylaktischen Zwecken gleich.
² Mit Prophylaxe wird auch Fluor in Zahnpasta und Jod im Speisesalz verwendet. Mit Prophylaxe werden auch Impfungen verabreicht und man kann annehmen, das Pro-phylaxe sehr Pro-fitabel ist.
